Schülerfluggemeinschaft
am
FELIX-FECHENBACH-BERUFSKOLLEG |
 |
Die Schülerfluggemeinschaft (SFG) wurde am 6. Januar 1966
gegründet und arbeitet mit dem Partnerverein LSV. Detmold zusammen.
Sie betreibt den Segelflugsport auf dem Flugplatz in Detmold.
Die Ausbildungszeiten sind je nach Wetterlage-
samstags von 13 bis ca. 18 Uhr
sonntags von 10 bis ca. 18 Uhr.
Nähere Informationen bei dem Ausbildungsleiter und Protektor der
SFG:
Otto Woelke
Paderborner Str. 190
32756 Detmold
Tel.:05231/48286
KURZINFORMATIONEN ZUM SEGELFLUGSPORT
1. Ausbildung zum Segelflugzeugführer
1.1. Für die Erlaubnis zum Führen oder
Bedienen eines Luftfahrzeugs müssen gemäß LuftVG § 4 folgende Voraussetzungen gegeben
sein:
- Der Bewerber muß das vorgeschriebene Mindestalter besitzen;(14
Jahre)
- Der Bewerber hat seine Tauglichkeit nachzuweisen;
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als
unzuverlässig erscheinen lassen, ein Luftfahrzeug zu führen oder zu bedienen;
- der Bewerber muß eine Prüfung nach der Prüfungsordnung für
Luftfahrtpersonal bestanden haben.
1.2. Die Voraussetzungen für die Ausbildung sind
entsprechend in der LuftVZO festgelegt:
- Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung zum
Segelflugzeugführer beträgt 14 Jahre (§ 23) (die Erlaubnisbehörde kann in
Einzelfällen einen früheren Ausbildungsbeginn zulassen);
- Die Tauglichkeit muß durch ein Tauglichkeitszeugnis von einer
fliegerärztlichen Untersuchungsstelle nachgewiesen werden (§ 24);
- 3 Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als
unzuverlässig erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal
auszuüben (§ 24); 4. bei Minderjährigen muß der gesetzliche Vertreter zugestimmt haben
(§ 24).
1.3. Die Ausbildung ist nach der "Verordnung für
Luftfahrtpersonal (LuftPersV) und Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die
Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals" durchzuführen. Danach erstreckt sich
die Ausbildung:
- Auf die theoretische Ausbildung,
- Die Flugausbildung,
- Die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes,
- Die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen
am Unfallort.
1.4. Die theoretische Ausbildung umfaßt mindestens 60
Unterrichtsstunden in den Sachgebieten:
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften;
- Navigation,
- Meteorologie,
- Technik,
- Verhalten in besonderen Fällen;
1.5. Die Flugausbildung umfaßt mindestens 30
Flugstunden vor Ablegung der Prüfung auf Segelflugzeugen verschiedener Muster, davon 15
Stunden Alleinflug.
1.6. Die Flugausbildung mit Fluglehrer kann teilweise auf
Motorseglern durchgeführt werden.
1.7. Die Ausbildung wird in den Ausbildungsbetrieben des Deutschen
Aero-Club e.V. durchgeführt:
- Die Flugausbildung nach der "Methodik der Segelflugausbildung'',
- die theoretische Ausbildung nach dem "Rahmen und Stoffplan"
für die theoretische Ausbildung zum Segelflugzeugführer.
1.8. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf:
- Die oben vorgestellten Sachgebiete,
- die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen und Bedienen
von Segelflugzeugen,
- das Verhalten in besonderen Flugzuständen, in Not- und bei
Unfällen.
woelke ffb.lippe.de 29.09.00